Zur Heizungsnovelle

Heizkörper

Zugegeben gibt es einfachere Abendlektüren als das Gebäudeenergie-Gesetz. Doch immer wieder liest man falsche Nachrichten darüber. Grund für mich, jetzt einmal aufzuräumen.

Das wichtigste vorab: Niemand muss jetzt seine funktionierende Heizung rausreißen!

Damit wir 2045 klimaneutral sind, braucht es auch Fortschritte im Heizungssektor. Die Ampel hat deswegen den Entwurf für das neue Gebäudeenergie-Gesetz beschlossen. Und das lässt sich auf einen Satz herunterbrechen:

Ab dem 01.01.2023 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Das heißt nicht, dass funktionierende fossile Heizungen jetzt über Nacht ausgetauscht werden müssen.

Bis zum 31.12.2044 ist dafür noch Zeit. Doch weil die Uhr tickt, ist es so wichtig, dass die Bundesregierung gerade jetzt die Reform angestoßen hat. Nur so können wir alle bei der Energiewende mitnehmen und lassen niemanden im Stich.

Und was heißt die Neuregelung denn jetzt für meine Heizung? Die 65%-Prozent Regelung trifft nur bei a) kompletten Neubauten b) freiwilligem (!) Austausch c) oder dem Ersatz von nicht mehr zu reparierenden Heizungen zu.

Hierzu wird es umfassende finanzielle Hilfen geben. Und zwar nicht mit der Gießkanne, sondern gestaffelt nach Einkommen von 30% bis zu 50% prozentigen Zuschüssen. Damit wir auf dem Weg zur Klimaneutralität niemanden vergessen, soll es darüber hinaus noch einen Härtefallantrag geben.

Jedes Haus ist einzigartig. Deswegen gibt es darüber hinaus noch einige Ausnahmen. Zum Beispiel für Eigentümer über 80 Jahren, Gebäude mit Anschluss an Wärmenetze oder im Denkmalschutz. Hier lohnt sich das genaue Hinschauen.