Der Bundestag wird kleiner – Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Mainz, 30.07.2024 – Der direkt gewählte Mainzer Bundestagsabgeordnete Daniel Baldy zeigt sich zufrieden mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Baldy: „Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute in seinem Urteil die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition im Kern bestätigt. In Zukunft wird es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben, die in der Vergangenheit zu einer immer größeren Zahl von Abgeordneten geführt haben. Der Bundestag wird also auch in Zukunft garantiert eine Größe von 630 Abgeordneten haben.“
„Die heutige Entscheidung widerlegt die populistische Darstellung, die im vergangenen Jahr beschlossene Wahlrechtsreform sei eine Wahlmanipulation. Wir haben damit als Regierungskoalition etwas geschafft, woran eine 16-jährige unionsgeführte Regierung vor allem an der Verweigerung der CSU gescheitert ist“, so Baldy.
Baldy weiter: „Das Bundesverfassungsgericht hat die 5-Prozent-Sperrklausel in begrenztem Umfang beanstandet. Jetzt gilt es, das Urteil in Ruhe auszuwerten und anhand der Kriterien des Urteils möglichen Handlungsbedarf zu prüfen. Mit Blick auf die nächste Bundestagswahl ist jedoch festzuhalten: Das neue Wahlrecht kann ohne weitere Änderungen angewendet werden.